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Entsorgung und Umweltschutz

Entsorgung & Umweltschutz

1. Batterien/Akkumulatoren

Batterienverordnung – Batterien-VO

Die Batterienverordnung regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akku's. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Arten von Batterien und Akku's, unabhängig von Größe, Maß, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung.

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen.

Als Verbraucher sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet, sie in den vorhandenen Sammelsystemen im Handel und bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde kostenlos abzugeben. Hierdurch können wertvolle Rohstoffe, wie z. Bsp.Eisen, Nickel, Mangan, Zink etc. zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf die Umwelt, oder die Gesundheit vermieden werden. Schadstoffhaltige Batterien, bzw. Akkus sind zusätzlich mit den Symbolen Pb = enthält Blei, Cd = enthält Cadmium, Hg = enthält Quecksilber, gekennzeichnet.

2. Elektro- und Elektronikgeräte

Elektroaltgeräteverordnung – EAG-VO

Die EAR-VO regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Die EAG-VO verpflichtet die Verbraucher zur Rückgabe. Die Geräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Als Verbraucher können Sie die Geräte bei allen Sammelstellen Ihrer Gemeinde kostenfrei abgeben. Zusätzlich besteht beim Kauf eines Neugeräts die Möglichkeit, Ihr Elektroaltgerät an einer der vom Versandhandel eingerichteten Sammelstellen abzugeben. Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, wie z. Bsp. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., die wiederverwendet werden können.

Bitte stellen Sie sicher, dass vor der Rückgabe von Elektroaltgeräten, wie z. Bsp. Handys, Laptops, oder Computern alle persönlichen Daten gelöscht wurden. Entnehmen Sie bitte vor der Rückgabe des Gerätes auch alle Verbrauchsmaterialien, z. Bsp. Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, und führen diese separat der Entsorgung zu. Betroffen durch die Regelungen der EAG-VO sind die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom, oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Darunter fallen Geräte wie z. Bsp. Kühlschränke, Computer, Rundfunkgeräte, Handys, Uhren, Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, etc.

Gasentladungslampen

Die Rückgabe und Entsorgung von Gasentladungslampen wird ebenfalls durch die EAG-VO geregelt. Gasentladungslampen sind z. Bsp. Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen (mit und ohne Vorschaltgerät), stabförmige Leuchtstofflampen, LED-Lampen mit standardisierter Fassung (Retrofit Lampen, LED-Röhren), Halogen-Metalldampflampen, Neon-Lampen. Da Gasentladungslampen Schadstoffe enthalten können, sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Hierdurch wird eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe gewährleistet und sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe, wie z. Bsp. Glas und Metalle, zurückgewonnen werden. Gasentladungslampen können Verbraucher kostenfrei bei allen Sammelstellen Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils abgegeben werden. Bitte transportieren Sie Gasentladungslampen bruchsicher, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Glüh- und Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Metalldrähte nur schwer vom Glas zu trennen sind. Entsorgen Sie diese bitte deshalb über den Hausmüll.

Was tun, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht

Wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, besteht die Möglichkeit, mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen. Bitte beachten Sie für diesen Fall die folgenden Regeln, um so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung zu kommen:

  • Lüften Sie den Raum für ca. 15 Minuten. Verlassen Sie den Raum während dieser Stoßlüftung. Am besten die Heizung oder Klimaanlage ausschalten.
  • Kehren Sie alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammen und geben diese in ein verschließbares Gefäß (z. Bsp. Schraubglas, oder feste, verschließbare Plastiktüte). Vorsicht, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden.
  • Um kleine Stücke und Staub aufzunehmen, verwenden Sie bitte ein angefeuchtetes Haushaltstuch oder Klebeband. Verpacken Sie die Reinigungsutensilien zusammen mit den Lampenresten in einem luftdichten Gefäß.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit und waschen gründlich die Hände.
  • Entsorgen Sie die zerbrochenen, wie Ihre ausgedienten Energiesparlampen bei der nächsten Sammelstelle für Altlampen.

Verpackungsmaterial (Verpackungsverordnung - VerpackVO)

Die VerpackVO strebt an, Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können. Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt. Unser gesamtes Verpackungsmaterial entpflichten wir grundsätzlich beim Entsorgungsdienstleister ARA.